Sachsens Bußgeldkatalog erklärt Exponentialfunktionen

Der neue "Bußgeldkatalog" des Freistaats Sachsen sieht jeweils eine Verdopplung des Bußgelds bei jedem weiteren Verstoß vor. Wer sich also jeden Tag beim Verlassen der häuslichen Unterkunft erwischen lässt, zahlt am ersten Tag 150 Euro, am zweiten Tag 300 Euro und am zwanzigsten Tag bereits 78.643.200 Euro. Nach einem Monat sind es schlappe 80.530.636.800 Euro. Besser kann man die Exponentialfunktion bei der Ausbreitung von Viren nicht erklären.
Berichtigung: Jan Hippold MdL wies freundlicherweise darauf hin, dass lt. Infektionsschutzgesetz eine Kappung pro Ordnungswidrigkeit bei 25.000 € erfolgt. Ab dem 9. Tag sind dann täglich nur 25.000 € zu zahlen und nach 30 Tagen ergibt sich damit eine Summe von nur 588.250 €. Der Freistaat ist nicht so maßlos wie ein Virus! 👍👍👍
Ursprünglich auf Facebook am 02.04.2020 veröffentlicht.
Zeitgeschichtliche Einordnung
Der Beitrag vom 2. April 2020 ist keine klassische Rechtskritik, sondern eine satirische Zuspitzung: Aus der im mitgelieferten Schreiben sichtbaren Formulierung, Regelsätze seien „bei jedem weiteren Verstoß jeweils zu verdoppeln“, wird eine Exponentialkurve gebaut. Bild 1 visualisiert genau diese Pointe; Bild 2/3 belegen den damaligen Anlass: Schreiben des Freistaats Sachsen zum Bußgeldkatalog, Regelsatz 150 Euro für „Verlassen der häuslichen Unterkunft“.
Was danach geschah
Die harte Ausgangsbeschränkung galt in Sachsen nur vom 1. bis 20. April 2020. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht erklärte § 2 der Verordnung vom 31. März 2020 später für unwirksam: Die Regelung sei wegen unbestimmter Begriffe wie „Bewegung“ und „Umfeld des Wohnbereichs“ nicht hinreichend bestimmbar gewesen; wegen angedrohter Geldbußen sei das besonders erheblich. (medienservice.sachsen.de) Praktisch wurden dennoch Bußgelder verhängt: Ende April 2020 meldete dpa u. a. für Chemnitz knapp 250 Bescheide über fast 45.000 Euro; Dresden hatte dagegen noch keine Bescheide erlassen. (welt.de) Spätere Corona-Verordnungen setzten weiter auf Bußgelder, aber nicht auf die im Blog ironisierte ungebremste Verdopplung. Der gesetzliche Höchstrahmen lag bei vielen IfSG-Ordnungswidrigkeiten bei 25.000 Euro. (gesetze-im-internet.de)
Einordnung der damaligen Einschätzung
Die mathematische Ausgangspointe wurde durch die Berichtigung teilweise relativiert: Milliardenbeträge waren rechtlich nicht realistisch. Die politische Ironie – dass der Staat in der Frühphase der Pandemie mit scharfen, schwer durchschaubaren Sanktionen operierte – wurde durch die spätere OVG-Entscheidung eher bestätigt. Nicht bestätigt wurde eine tatsächliche massenhafte Eskalation einzelner Bußgelder in astronomische Höhen.
Quellenlage
Die Quellenlage ist gut für Verordnung, Gerichtsentscheidungen und Vollzugsmeldungen; offen bleibt ohne kommunale Einzelfallakten, wie viele konkrete Bußgeldbescheide später aufgehoben oder erstattet wurden.
KI-generierte zeitgeschichtliche Einordnung, generiert im Mai 2026.