Grundgesetz leuchtet über der Brückenstraße

· Kultur & Kulturhauptstadt, Verwaltung & Stadtrat · 2 Min. Lesezeit · Artikel 384 von 497

#Chemnitz#Innenstadt#Demokratie#Rechtsextremismus

DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST ANTASTBAR – Artikel 1 (1) Grundgesetz, Stand 27.08.2018

Auf Initiative des Kulturbündnisses Hand in Hand ist es gelungen, die Werbefläche am Hochhauskomplex Brückenstraße 2 für dieses Statement zu gewinnen.

Während der Kundgebungen am 01.09.2018 sind die mahnenden Worte zu lesen.

In Europa gelten die Menschenrechte als etabliert. Sie sind in nationalen wie internationalen Erklärungen und Gesetzen verankert. Für mögliche Verstöße gibt es Gerichte. Dieses Grundrecht gilt es gegen alle zu verteidigen, welche es mit Füßen treten.

Der würdelosen Instrumentalisierung eines gewaltsamen Todesfalls mit dem Aufruf zu Gewalt und nationalistischer Hetze müssen wir Solidarität mit den Opfern und eine klare humanistische Position entgegensetzen und somit der Stadt wieder ein anderes Gesicht geben.

Wir haben Angst, dass die unmenschlichen, von Gewaltbereitschaft und Hass getragenen Szenen in der Chemnitzer Innenstadt das freiheitliche und demokratische Miteinander unmöglich machen. Der Freistaat Sachsen muss das würdevolle Zusammenleben unter unseren gemeinsamen Grundwerten aufrechterhalten, damit unser Grundgesetz weiterhin Bestand haben kann.

Am Samstag finden in Sichtweite des Hochhauskomplexes Brückenstraße Nr.2 verschiedene Kundgebungen statt. Pro Chemnitz und AFD haben zu Trauermärschen auf dem Innenstadtring aufgerufen. Am 27.08. wurde der Vorwand zu trauern schon einmal für verfassungsfeindliche Hetze missbraucht. Diese von Gewaltbereitschaft und Hass getragenen Szenen sind wieder zu befürchten. Sie haben das Bild unserer Stadt in den vergangenen Tagen bestimmt und gezeigt, dass die Würde des Menschen antastbar ist.

Ein breites Bündnis aus Vereinen, Stadtgesellschaft, Parteien und Gruppen setzt diesem blinden Hass mit der Kundgebung Herz statt Hetze etwas entgegen und lädt am 1. September ab 15:00 Uhr alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, sich dem Protest für ein weltoffenes und tolerantes Chemnitz anzuschließen.

Ursprünglich auf Facebook am 31.08.2018 veröffentlicht.

Zeitgeschichtliche Einordnung

Der Beitrag vom 31.08.2018 reagierte unmittelbar auf die Chemnitzer Ereignisse nach dem Tod von Daniel H. und setzte dem rechten Mobilisierungsgeschehen ein bewusst verfassungsbezogenes Zeichen entgegen. Die Formulierung „Die Würde des Menschen ist antastbar“ war keine Tatsachenbehauptung über das Grundgesetz, sondern eine alarmierende Umkehrung von Artikel 1 Abs. 1 GG: Gemeint war, dass Menschenwürde politisch und praktisch verletzt werden kann.

Was danach geschah

Der Tötungsfall wurde strafrechtlich aufgearbeitet: Alaa S. wurde wegen Totschlags zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt; der BGH bestätigte das Urteil 2020. Das relativiert nicht die Kritik an der Instrumentalisierung des Falls, sondern trennt Tatjustiz und politische Ausschreitungen. (taz.de)

Spätere Entwicklungen bestätigten zentrale Befürchtungen teilweise: Der BGH bestätigte 2021 Haftstrafen gegen Mitglieder der rechtsterroristischen Gruppe „Revolution Chemnitz“, deren Entstehung im Kontext der Ereignisse von 2018 stand. (bundesgerichtshof.de) Zudem wurde „Pro Chemnitz“ vom sächsischen Verfassungsschutz als rechtsextremistisch eingeordnet; die AfD Sachsen gilt seit Dezember 2023 als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. (verfassungsschutz.sachsen.de)

Einordnung der damaligen Einschätzung

Die Sorge vor Gewalt, Hass und Angriffen auf demokratisches Zusammenleben war also nicht überzogen. Nicht bestätigt hat sich dagegen die maximale Befürchtung, das freiheitlich-demokratische Miteinander werde in Chemnitz unmöglich: Es gab Gegenmobilisierung, zivilgesellschaftliche Initiativen und später den Kulturhauptstadt-Titel. Dieser Titel widerlegt die damalige Kritik aber nicht; er zeigt eher eine parallele Gegenentwicklung.

Quellenlage

Belastbar sind Gerichts- und Verfassungsschutzquellen für Strafverfahren und Einstufungen. Opferperspektiven und Kritik an schleppender Aufarbeitung liefern Beratungsstellen; deren Bewertung ist parteilich, aber für blinde Flecken wichtig. Verfahren zu Angriffen auf „Herz statt Hetze“-Teilnehmende endeten teils mit Einstellungen oder Freisprüchen. (zeit.de)

Quellen:

KI-generierte zeitgeschichtliche Einordnung, generiert im Mai 2026.