Sachsens Justiz erstickt an offenen Verfahren

· Verwaltung & Stadtrat · 3 Min. Lesezeit · Artikel 235 von 497

#Chemnitz#Sachsen#Polizei#Sicherheit

Wer sich wundert, warum die Staatsanwaltschaft aus einem tätlichen Angriff gerne mal eine "Beleidigung" macht, um die Strafverfolgung dann mangels öffentlichem Interesse einzustellen oder warum Verfahren jahrelang dauern und selbst Intensivtäter sofort wieder auf freien Fuß gesetzt werden:

Mit Stand Ende Oktober 2019 sind in Sachsen 71.237 Verfahren bei den Staatsanwaltschaften "in Bearbeitung". Davon sind 69.154 sogenannte Offizialdelikte, d.h. strafbare Handlungen, welche die Staatsanwaltschaft von Amts wegen verfolgt (siehe Landtags-Anfrage https://s3.kleine-anfragen.de/ka-prod/sn/6/18070.pdf). Dazu zählen Verbrechen (Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr, z.B. schwere Körperverletzung, Raub, schwere Brandstiftung etc.) und die meisten Vergehen (Mindeststrafe unter einem Jahr, z.B. Diebstahl). Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung etc. sind dagegen "nur" Antragsdelikte, die nicht von Amts wegen und nur auf Antrag verfolgt werden.

Das sind über 6.000 Fälle mehr als Ende 2018 (https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/65.000-offene-Verfahren-bei-Sachsens-Staatsanwaltschaften).

Zusätzlich lagern bei den Polizeidirektionen 76.610 offene Fälle, die noch nicht an Staatsanwaltschaften übergeben werden konnten und damit ebenfalls nochmal 6.000 Fälle mehr als 2018.

Wer also ersthaft denkt, es würde jemand wegen Schmierereien oder Ladendiebstahl bestraft oder mehr Polizei und mehr Ordnungsdienst wären die Lösung, der ist auf dem Holzweg. Es gibt in Sachsen nicht nur zu wenige Lehrkräfte, sondern auch zu wenige Richter*innen und Besserung ist nicht in Sicht. Eilverfahren sind reiner Populismus und wiederkehrende Forderungen nach "hartem Durchgreifen" Ausdruck völliger Realitätsverweigerung. Ansprechpartner dafür sind übrigens die Landtagsabgeordneten aller Parteien, die sich sicher über Hinweise freuen.

Ursprünglich auf Facebook am 14.01.2020 veröffentlicht.

Zeitgeschichtliche Einordnung

Der Beitrag vom 14. Januar 2020 argumentierte nicht nur mit „gefühlter“ Straflosigkeit, sondern mit konkreten Rückständen: Die mitgelieferten Bilder zeigen Tabellen zu offenen Js-/UJs-Verfahren und offenen Polizeivorgängen sowie einen LVZ/RND-Screenshot von 2018 über „65.000 offene Verfahren“. Damalige Aussage war: Sachsen habe ein strukturelles Justiz- und Ermittlungsproblem, nicht bloß ein Vollzugs- oder „Durchgreif“-Problem.

Was danach geschah

Spätere Daten stützen den Kern teilweise deutlich: Im Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht stiegen die Neueingänge bei sächsischen Staatsanwaltschaften gegen bekannte Tatverdächtige von 217.691 im Jahr 2019 auf 261.667 im Jahr 2023; der Bestand nicht erledigter Js-Verfahren lag Ende 2023 bei 41.474. Gleichzeitig sank die Zahl der Anklagen von 25.320 auf 20.008. Beschleunigte Verfahren gingen von 702 Anträgen 2019 auf 325 im Jahr 2023 zurück; als Grund wird u. a. Ressourcenschonung genannt. (smi.sachsen.de) 2024 stieg der Bestand laut Deutscher Richterzeitung/dpa weiter auf 46.079 offene Verfahren in Sachsen. (zeit.de)

Einordnung der damaligen Einschätzung

Die Kritik an Überlastung und an symbolischen Forderungen nach „hartem Durchgreifen“ wurde eher bestätigt als widerlegt. Relativierend ist: Die Erledigungszahlen lagen 2023 fast auf Höhe der Eingänge, die Justiz war also nicht schlicht funktionslos. Die politische Antwort blieb aber selbst 2024/25 auf Personalaufbau, Effizienz, Digitalisierung und mehr beschleunigte Verfahren angewiesen; das spricht gegen eine erledigte Problemlage. (staatsregierung.sachsen.de)

Quellenlage

Offizielle Berichte belegen Zahlen und Selbstdarstellung, nicht automatisch Verfahrensgerechtigkeit im Einzelfall.

KI-generierte zeitgeschichtliche Einordnung, generiert im Mai 2026.