Denkmal an der Annaberger trotzt dem Abriss

· Denkmalschutz & Bauen, Verwaltung & Stadtrat, Stadtentwicklung & Innenstadt · 3 Min. Lesezeit · Artikel 317 von 497

#Chemnitz#Denkmalschutz#Verwaltung#Bauen

Totgesagte leben länger: Wie der eine oder die andere vielleicht schon bemerkt haben, ist die Straßensperrung an der Annaberger Str. 110 verschwunden und das denkmalgeschützte Haus steht immer noch. Die Stadtverwaltung hatte vor über einem Jahr verkündet, die rechte Haushälfte nach jahrzehntelangem Nichtstun des ursprünglichen Eigentümers "Freistaat Sachsen" auf Kosten der Stadt für 53.000 Euro abreißen zu lassen.

https://www.chemnitz.de/chemnitz/de/aktuell/presse/pressemitteilungen/2018/103.html

Der Abrissbagger stand schon und "vorsorglich" wurden auch die schönen Geländer und historischen Türen von Unbekannten geklaut. Eine Sicherung des Gebäudes wurde von den "Fachleuten" im Bauamt auf 384.000 Euro "geschätzt" und damit totgerechnet.

Das wollten einige Stadträte und der Eigentümer der linken Haushälfte nicht hinnehmen. Nach monatelangen Hin und Her mit der Stadtverwaltung wurde schlicht keine Einigung erzielt und nun hat der Nachbar hat das Gebäude in Eigenleistung gesichert (innen verspannt und die Giebel angeschraubt, zu erkennen an den vielen Platten an der Fassade) und wartet auf die Zwangsversteigerung, um das Denkmal zu ersteigern und dann mit seiner Haushälfte zusammen zu sanieren. Meine Hochachtung vor diesem mutigen Schritt.

Ich erinnere mich recht gut an die Sitzung im Bauausschuss, wo einige ahnungslose Stadträte die Einschätzungen der Verwaltung völlig unkritisch übernahmen, dafür Einschätzungen des Investors in Zweifel zogen und den Abrissgegnern sogar unredliche Interessen unterstellten und vorher (wieder mal) mit dummen Äußerungen in der Presse auffielen.

https://www.freiepresse.de/chemnitz/nun-doch-kulturdenkmal-wird-abgerissen-artikel10277377

Nach 200 abgerissenen denkmalgeschützten Gebäuden in den letzten 20 Jahren (davon über 140 durch die GGG) muss endlich mal Schluss sein mit dem Einschlagen des für die Verwaltung einfachsten Wegs des Abrisses zulasten des Stadtbilds und den unsauberen Methoden, durch welche das gerechtfertigt wird.

Ursprünglich auf Facebook am 07.04.2019 veröffentlicht.

Zeitgeschichtliche Einordnung

Der Beitrag von April 2019 ist ein polemischer Denkmalschutz-Kommentar: Er kritisiert Verwaltung, Freistaat und Teile des Stadtrats dafür, Abriss als einfachsten Weg gewählt zu haben. Die mitgelieferten Fotos stützen den damaligen Anlass: sichtbar sind das stark geschädigte, aber noch stehende Doppelhaus, Sicherungsplatten/Anker an der Fassade und eine historische Postkarte des „Forsthaus“ an der Annaberger Straße 110a.

Was danach geschah

Belegt ist: Das Doppelhaus Annaberger Straße 110/110a war als Kulturdenkmal beschrieben; die Staatsregierung nannte es 2018 städtebaulich und architektonisch bedeutsam, hielt aber die Sanierung der Hälfte 110 damals für „nicht mehr realistisch“ und einen Teilabbruch für kaum vermeidbar. Zugleich bestätigte sie, dass der Freistaat Eigentümer gewesen war und 2015/2016 ohne durchsetzbare Sanierungsbindung veräußert hatte. (kleineanfragen.de) 2019 meldeten die Grünen die Sicherung durch den Eigentümer von 110a nach Protesten und Lösungsvorschlägen. (gruene-chemnitz.de) 2026 berichtete die Freie Presse, Annaberger Straße 110 und 110a würden von Rewobau saniert; das Projektmarketing nennt für 110a 13 Wohnungen und eine denkmalabgestimmte Sanierung. (freiepresse.de)

Einordnung der damaligen Einschätzung

Die zentrale Pointe „totgesagte leben länger“ wurde deutlich bestätigt: Der Abriss fand nicht statt, und spätere Sanierung wurde zumindest begonnen. Relativiert bleibt die Schärfe gegenüber einzelnen Stadträten nur insofern, als die damalige Aktenlage tatsächlich gravierende Schäden dokumentierte. Die Kritik an öffentlicher Vernachlässigung wird durch die Eigentumsgeschichte eher gestützt. Die Zahl „200 abgerissene Denkmale/140 GGG“ konnte ich in kurzer Recherche nicht belastbar verifizieren; sie bleibt als politische Zuspitzung zu behandeln.

Quellenlage

Die beste Beleglage besteht zu Denkmaleigenschaft, Eigentumsgeschichte, Sicherung und aktuellem Projektstatus. Projekt- und Vertriebsseiten beweisen jedoch keine abgeschlossene, denkmalgerechte Fertigstellung.

Quellen:

KI-generierte zeitgeschichtliche Einordnung, generiert im Mai 2026.